Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://compleatfood.de oder über direkte Angebote
zwischen
Compleat GmbH
Kurfürsten Anlage 52
69123 Heidelberg
Tel.: 017670636287
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB739467
– im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung des Kunden (1) stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch.
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung (§ 2 (2) dieser AGB), vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland.
(4) Der Kunde kann die Zahlung per SOFORT Überweisung, PayPal, Kreditkarte, EC Karte vornehmen.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch macht.
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compleat Kundenkarte
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compleat Vorteilskarte
Nutzungsbedingungen „Compleat Vorteilskarte“
1. Allgemeines zur Compleat Vorteilskarte
1.1 Anbieter des Angebots „Compleat Vorteilskarte“ und des damit verbundenen Service „Compleat Vorteilskartenprogramm“ ist die Compleat GmbH, Kurfürsten-Anlage 52, 69115 Heidelberg (nachfolgend „Compleat“).
1.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Angebot sowie den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung einer Compleat Vorteilskarte im Rahmen des Compleat Vorteilskartenprogramms. Dieser Service wird im Folgenden als „Compleat Vorteilskarte“ bezeichnet. Die Nutzung weiterer Services von Compleat unterliegt den dort jeweils einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compleat.
1.3 Mittels der Compleat Vorteilskarte kann ein Privat- oder Firmen-Kunde, dem eine Compleat Vorteilskarte seitens Compleat ausgehändigt wurde (nachfolgend der „Karteninhaber“), gemäß vorliegender Nutzungsbedingungen Gutschriften sammeln, die zu einem Guthaben addiert werden und entsprechend der vorliegenden Nutzungsbedingungen eingelöst werden können.
2. Beantragung und Ausstellung der Compleat Vorteilskarte
2.1 Der Service Compleat Vorteilskarte richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen, die auf www.Compleat.de oder in teilnehmenden Compleat Compleat Filialen (siehe Ziffer 3.1) eine Compleat Vorteilskarte beantragen können.
2.2 Vorbehaltlich der Ausstellung von Zusatzkarten (siehe Ziffer 2.7) dürfen Karteninhaber jeweils nur eine Compleat Vorteilskarte auf ihren Namen bzw. ihre Firma beantragen. Mehrfache Registrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind unzulässig.
2.3 Karteninhaber sind verpflichtet, bei der Registrierung bzw. der Verwaltung ihrer Compleat Vorteilskarte wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen der Informationen, die bei der Registrierung bzw. Verwaltung angegeben wurden, unverzüglich zu ändern bzw. mitzuteilen.
2.4 Compleat nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Compleat Vorteilskarte mit Aushändigung der Karte an den Karteninhaber oder wahlweise mit dem Abschluss der Onlinebeantragung durch den Kunden an. Compleat stellt klar, dass Kunden keinen Anspruch auf eine Compleat Vorteilskarte haben.
2.5 Die Compleat Vorteilskarte ist Eigentum von Compleat und ist nach Erhalt vom Karteninhaber sofort zu unterschreiben.
2.6 Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Compleat Vorteilskarte hat der Karteninhaber unverzüglich Compleat anzuzeigen. Auf seinen Antrag hin erhält der Karteninhaber eine Ersatzkarte. Bereits erreichte Rabattstufen und erreichte Guthaben bleiben erhalten.
3. Nutzung und Funktionsweise der Compleat Vorteilskarte
3.1 Die Compleat Vorteilskarte kann in allen am Vorteilskartenprogramm teilnehmenden Compleat Filialen der Compleat GmbH, deren Franchisenehmern, den Compleat Partnergesellschaften sowie von ihr beauftragten Unternehmen (im Nachfolgenden „teilnehmende Compleat Filialen“ genannt) sowie online unter www.Compleat.de und in der Compleat App eingesetzt werden. Die Kundenkarte kann nicht mit angeschlossenen Drittanbietern wie etwa externen Lieferdiensten verwendet werden.
3.2 Bei allen Einkäufen in teilnehmenden Compleat Filialen unter Vorlage der Compleat Vorteilskarte sowie bei Eingabe der Nummer der Vorteilskartennummer bei Einkäufen im Online-Shop von Compleat unter www.compleat.de oder in der Compleat App werden dem Karteninhaber umsatzabhängige Gutschriften gewährt und zu einem Guthaben addiert, soweit es sich um bonusfähige Ware im Sinne von Ziffer 3.3 handelt. Über diese Guthaben werden je nach Erreichen der betreffenden Bonusstaffeln im jeweiligen Quartal (siehe Ziffer 3.5) Gutscheine ausgestellt, die der Karteninhaber in den teilnehmenden Compleat Filialen einlösen kann.
Die Compleat Vorteilskarte ersetzt die Compleat Stempelkarte sowie die bisher gewährten Rabatte durch Mitgliedschaften von Partnerunternehmen.
3.3 Grundsätzlich sind bonusfähige Waren alle Waren, die in teilnehmenden Compleat Filialen verkauft werden. Von der Bonusgutschrift und den Rabattierungen ausgenommen sind gesondert gekennzeichnete Produkte.
3.4 Bemessungsgrundlage des bonusfähigen Umsatzes ist der Betrag, den der Karteninhaber bzw. Nutzer einer Zusatzkarte tatsächlich durch den Kauf von bonusfähiger Ware unter Einsatz der Compleat Vorteilskarte und unter Abzug aller anwendbaren Rabatte und Gutscheine in den teilnehmenden Compleat Filialen bzw. im Online-Shop von Compleat generiert und letztlich bezahlt. Getätigte Umsätze werden somit nur bei unmittelbarer Nutzung der Compleat Vorteilskarte bei Kauf und vollständiger Bezahlung als bonusfähiger Umsatz gewertet. Eine nachträgliche Berücksichtigung als bonusfähiger Umsatz ist nicht möglich.
3.5 Die unter Nutzung der Compleat Vorteilskarte (inkl. etwaiger Zusatzkarten) getätigten bonusfähigen Umsätze werden auf das Kundenkonto des Karteninhabers übertragen, dort gespeichert und über einen Zeitraum von 3 Monaten laufend addiert (nachfolgend „Bonusquartal“). Stichtag für die Quartale sind Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
3.6 Beim Rückgängigmachen eines Kaufvertrages unter gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises an den Karteninhaber (insb. bei Ausübung eines Widerrufsrechtes, Rückgabe, Umtausch, Reklamation) wird die entsprechende Gutschrift vom Bonuskonto des Karteninhabers wieder abgezogen. Wurden bereits Gutscheine hinsichtlich dieser Gutschriften ausgestellt, wird ein möglicher Negativsaldo mit Abrechnungen aus künftigen Abrechnungszeiträumen verrechnet. Wurde beim Kauf ein Gutschein eingesetzt, wird bei einer Rückzahlung des Kaufpreises der Wert des Gutscheins in Abzug gebracht. Compleat behält sich im Falle einer Beendigung Rückforderungsansprüche bei einem bestehenden Negativsaldo (bspw. wegen Rückzahlung des Kaufpreises) vor.
4. Bonusstaffeln, Sofortrabatte, Bonusabrechnung, Bonuskontostand
4.1 Karteninhabern werden auf die im jeweiligen Bonusquartal addierten bonusfähigen Umsätze
(1) bei einem Gesamtbetrag von 120 € bis unter 249 €: 5 %;
(2) bei einem Gesamtbetrag von 250 € bis unter 379 €: 10 %;
(3) bei einem Gesamtbetrag von 380 € oder mehr: 15 %:
gutgeschrieben und in Form eines Warengutscheins wie nachfolgend beschrieben ausgeschüttet (Bonusstaffeln).
Mit Ende eines Bonusquartals oder einer unterjährigen Kündigung werden die bis dahin erreichten Bonusstaffeln abgerechnet und die Warengutscheine dem Karteninhaber ausgestellt. Nach erfolgter Abrechnung beginnt der Karteninhaber im folgenden Bonusquartal erneut bonusfähige Umsätze zu sammeln. Ein Übertrag bonusfähiger Umsätze erfolgt somit nicht.
4.2 Gutscheine erhält der Karteninhaber, nach Ablauf des Bonusquartals, falls aufgrund der getätigten Gesamtumsätze ein Bonusanspruch gemäß Ziffer 4.1 entstanden ist. Die Gutscheine werden auf das Kundenkonto aufgeladen und stehen dem Karteninhaber dann zur zur Nutzung an einer Compleat Filiale zur Verfügung. Einwendungen gegen den aktuellen Bonuskontostand müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Guthabenstands in Textform geltend gemacht werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Akzeptanz des Guthabenstandes. Eine Barauszahlung erzielter Guthaben ist nicht möglich.
5. Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und Compleat läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform von jeder Partei gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Auszahlung des Guthabens ist im Falle einer Kündigung des Nutzers nicht möglich.
Insbesondere behält sich Compleat das Recht vor, das Compleat Vorteilskartenprogramm jederzeit ganz oder teilweise auch ohne Ankündigung zu beenden oder einzustellen und die Vertragsverhältnisse mit den Karteninhaber ordentlich gemäß vorstehender Bedingungen zu kündigen. Wird die Vorteilskarte seitens Compleat gekündigt, wird das verbleibende Guthaben ausgezahlt.
6. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
6.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anmeldung und Nutzung der Compleat-Vorteilskarte entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.2 Ist der Kunde bzw. Karteninhaber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Compleat für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieser Nutzungsbedingungen ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7. Anpassung der Nutzungsbedingungen
Compleat behält sich das Recht vor, bei notwendigen Anpassungen diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine notwendige Anpassung ist insbesondere gegeben, wenn Compleat den Leistungsumfang der Compleat Vorteilskarte erweitert oder verringert, Regelungslücken zu schließen oder Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetzgebung erforderlich sind.
Die geänderten Bedingungen werden Karteninhabern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angezeigt. Widerspricht ein Karteninhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Widerspricht ein Karteninhaber fristgerecht den Nutzungsbedingungen werden diese nicht Rechtsgrundlage der Nutzung der Compleat-Vorteilskarte. Compleat hat sodann die Möglichkeit, den betreffenden Karteninhaber die Nutzung der Compleat-Vorteilskarte unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zu kündigen. Hierauf und insbesondere auf die Wirkung Ihres Schweigens auf die Änderungsmitteilung wird Compleat Sie gesondert hinweisen.
8. Verbraucherschlichtung
Compleat nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
9. Datenschutzerklärung
9.1 Die von Ihnen übermittelten Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9.2 Zusätzliche Angaben zur Tischreservierung
Server-Log-Dateien
Die Tischreservierungs erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.